Deutsches Gericht bestätigt Hamas als Terrororganisation, verurteilt Mitglieder
World News Desk, 29. März: Ein deutsches Gericht hat am Mittwoch erstmals die Einstufung der Hamas als Terrororganisation durch die Regierung bestätigt und vier ihrer Mitglieder zu Haftstrafen von 4,5 bis 6 Jahren verurteilt.
Die verurteilten Terroristen im Alter von 36 bis 58 Jahren wurden im Dezember 2023 festgenommen, weil sie Waffen für Angriffe auf jüdische, israelische oder andere Ziele horteten, wie Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, erklärte.
Während des Prozesses am Ersten Strafsenat des Berliner Oberlandesgerichts – Staatsschutzsenat – bestätigten die Richter, dass die Hamas „eine ausländische Terrororganisation nach deutschem Strafrecht darstellt“. Das Berliner Oberlandesgericht ist das höchste Gericht des Bundeslands Berlin.
Dieses Urteil stärkt die rechtliche Grundlage der Entscheidung der deutschen Regierung von 2023, die Hamas als Terrororganisation einzustufen, und schafft einen Präzedenzfall, der es den Unterstützern der Hamas erschwert, diese Einstufung anzufechten.
Die Vorsitzende Richterin erklärte: „Die Hamas, eine sunnitische Organisation mit militante-extremistischer Ausrichtung, die aus der Muslimbruderschaft hervorgegangen ist, erfüllt zweifellos die Tatbestandsmerkmale nach den §§ 129a und 129b des Strafgesetzbuches.“
Obwohl die Hamas seit Jahren von der Europäischen Union als Terrororganisation gelistet ist, „war sie nach deutschem Recht bisher noch nicht offiziell eingestuft“, so die Richterin weiter. Das Urteil vom Mittwoch (Aktenzeichen PM 15/2026) korrigiert dies nun.
Die Angeklagten – der Öffentlichkeit vom Berliner Strafgerichtssystem als Abdelhamid Al A., 47; Mohamed B., 36; Ibrahim El-R., 43; und Nazih R., 58, bekannt – wurden alle im Libanon geboren und lebten seit vielen Jahren in Deutschland oder Europa. Das Gericht erklärte, sie hätten als „ausländische Hamas-Operatoren“ gehandelt.
Laut Gerichtssprecher waren die Angeklagten „persönlich von ihrem Kontakt im Libanon, einem hochrangigen Hamas-Funktionär, beauftragt worden, die unterirdischen Waffenlager der Organisation in Polen, Dänemark und Bulgarien zu lokalisieren, die Waffenbestände zu überprüfen und erneut zu vergraben.“
Das Urteil stützte sich auf „umfangreiche Kommunikation zwischen den Angeklagten, sowohl untereinander als auch mit ihrem Hamas-Kontakt und anderen Personen.“
Deutsche Staatsanwälte bereiten Anklagen gegen weitere mutmaßliche Hamas-Operatoren in Haft vor.
Am 6. März nahmen zyprische Behörden einen weiteren libanesischen Mann fest, der in Deutschland wegen Unterstützung der Hamas beim Erwerb von Waffen gesucht wird.
Im November hatten deutsche Behörden eine mutmaßliche Hamas-Zelle mit mindestens fünf Mitgliedern entdeckt und festgenommen, die Angriffe auf israelische oder jüdische Ziele geplant hatten. Einer dieser Verdächtigen war Borhan El-K., im Libanon geboren, der beim Betreten Deutschlands aus der Tschechischen Republik festgenommen wurde.