Deutsche Männer müssen für Auslandsreisen die Erlaubnis der Armee einholen

Deutsche Männer müssen für Auslandsreisen die Erlaubnis der Armee einholen

Deutscher Korrespondent, 4. April:

Nach neuen Vorschriften müssen Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung einholen, wenn sie für mehr als drei Monate ins Ausland reisen wollen. Im Rahmen der neuen Regeln zum Militärdienst müssen deutsche Männer im wehrfähigen Alter die Erlaubnis der Armee einholen, um das Land für länger als drei Monate zu verlassen.

Die Regierung hat in diesem Jahr ein neues Modell des Militärdienstes eingeführt, das zwar nicht einer Wehrpflicht gleichkommt, aber Männer, die ab 2008 geboren wurden, dazu verpflichtet, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen und einen Fragebogen zu ihrer Tauglichkeit für den Dienst auszufüllen.

Zudem wurde bekannt, dass eine Klausel im Gesetz vorsieht, dass Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren vor längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung von der Bundeswehr, den deutschen Streitkräften, einholen müssen.

Deutschland rüstet derzeit rasch auf und mobilisiert seine Streitkräfte neu, mit Plänen zur Erweiterung seines konventionellen Heeres angesichts von Bedrohungen durch Russland und eines möglichen Zerfalls der Nato.

Ziel der neuen Regelung ist es, die Bewegungsfreiheit von Männern im wehrfähigen Alter im Falle einer nationalen Krise, etwa eines Krieges, einzuschränken, um im Notfall eine kurzfristige Wehrpflicht durchsetzen zu können.

In der Regel heißt es: „Männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der deutschen Streitkräfte einholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland für mehr als drei Monate verlassen möchten.“

Diese Klausel blieb weitgehend unbemerkt, bis sie von der linksgerichteten Zeitung Frankfurter Rundschau aufgegriffen wurde, die warnte, dass sie bei Millionen Männern für Unsicherheit sorgen könnte.

Deutsche Verteidigungsbeamte betonten, dass die Genehmigungen in der Praxis in Friedenszeiten stets erteilt würden, und deuteten zugleich an, dass die Regelung in naher Zukunft durch Ausnahmeregelungen abgeschwächt werden könnte.

Ein Armeesprecher erklärte: „Der Hintergrund und das Leitprinzip dieser Regelung ist es, ein verlässliches und aussagekräftiges militärisches Register für den Bedarfsfall sicherzustellen … im Notfall müssen wir wissen, wer sich möglicherweise für längere Zeit im Ausland aufhält.“

Das neue Modell des Militärdienstes in Deutschland wurde eingeführt, um einem erheblichen Mangel an Soldaten entgegenzuwirken, und stellt eine modernisierte Version der unpopulären Wehrpflicht dar, die im Jahr 2010 abgeschafft wurde.

Bundeskanzler Friedrich Merz verfolgt zudem das übergeordnete Ziel, Deutschland zu einer führenden europäischen Sicherheitsmacht zu entwickeln und – so seine Hoffnung – „die stärkste konventionelle Armee Europas“ aufzubauen.

Deutschland hat außerdem zugesagt, bis 2029 rund 153 Milliarden Euro bzw. 3,5 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben, als Teil eines langfristigen Ziels, das Nato-Ziel von fünf Prozent zu erreichen.

Obwohl der Militärdienst derzeit noch nicht verpflichtend ist, erlaubt die neue Gesetzgebung es der Regierung, Männer im wehrfähigen Alter zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen, falls die Rekrutierungsziele nicht erreicht werden.

Frühere deutsche Gesetze enthielten ebenfalls eine ähnliche Bestimmung zu Ausreisegenehmigungen für längere Auslandsaufenthalte, die jedoch nur im Falle eines Sicherheitsnotstands – etwa bei einem unmittelbar bevorstehenden oder andauernden Krieg – Anwendung fand.

Durch die Reformen im Januar wurde diese Regel jedoch allgemeiner gefasst. Das bedeutet, dass jeder deutsche Mann zwischen 17 und 45 Jahren die Bundeswehr informieren muss, wenn er einen längeren Urlaub plant oder im Ausland arbeiten möchte.

Unklar ist bislang, welche Konsequenzen es hätte, wenn ein Deutscher das Land ohne entsprechende Genehmigung verlässt.

Es wird zudem spekuliert, dass die Regelung möglicherweise versehentlich verabschiedet wurde, da sie eine erhebliche bürokratische Belastung für die deutschen Streitkräfte darstellen könnte.

Das deutsche Verteidigungsministerium räumte dies ein und erklärte, man arbeite an „konkreteren Regelungen zur Gewährung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.“